01 / SCHWEIZDie Ausgleichskasse prüft den Status
Die Anerkennung als selbstständigerwerbende Person erfolgt durch die zuständige Ausgleichskasse. Kriterien sind unter anderem das Auftreten im eigenen Namen, organisatorische Unabhängigkeit und das wirtschaftliche Risiko. Als Nachweise können Rechnungen und Verträge verlangt werden. Ein EZ@Work-Konto oder ein Handelsregistereintrag ersetzt diese Prüfung nicht.
SECO · Leitfaden Selbstständigkeit ↗02 / SCHWEIZ8,1 Prozent und eine gesonderte Umsatzprüfung
Der MWST-Normalsatz beträgt 8,1 Prozent; daneben gelten ein reduzierter Satz von 2,6 Prozent und ein Sondersatz von 3,8 Prozent. Die Steuerpflicht richtet sich grundsätzlich nach den massgebenden jährlichen Leistungen im In- und Ausland. Die ESTV nennt eine Umsatzgrenze von CHF 100’000. Prüfen Sie Ausnahmen, die Berechnung des massgebenden Umsatzes und die Anmeldung bei Aufnahme der Tätigkeit. Eine Ausgabe zu erfassen bestimmt keinen Vorsteuerabzug.
ESTV · Mehrwertsteuer ↗03 / SCHWEIZPrüfen Sie Ihre kantonale Steuererklärung
Der Kanton Zürich erläutert für Selbstständigerwerbende die Deklaration des Geschäftseinkommens und Privatvermögens sowie in der Regel Vorauszahlungen. Massgebend für Ihren konkreten Fall sind die zuständigen Behörden und die persönlichen Verhältnisse. Klären Sie Kanton, Steuerjahr und Unterlagen mit Ihrer Treuhandstelle. Ein Einnahmenbericht von Ezri ist keine fertige Steuererklärung.
Kanton Zürich · Selbstständig werden ↗04 / SCHWEIZVereinfachte Buchführung hat Bedingungen
Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als CHF 500’000 Umsatzerlös müssen mindestens über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage Buch führen. Bei mindestens CHF 500’000 im letzten Geschäftsjahr gelten die ordentlichen Buchführungs- und Rechnungslegungspflichten; juristische Personen haben eigene Pflichten. Lassen Sie das vollständige Verfahren prüfen. Ein exportierter Bericht allein erfüllt nicht automatisch sämtliche Anforderungen.
SECO · Buchhaltungspflicht ↗05 / SCHWEIZZehn Jahre ab Ende des Geschäftsjahres
Das KMU-Portal nennt für Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Geschäfts- und Revisionsbericht eine Aufbewahrung von zehn Jahren ab Ende des Geschäftsjahres. Für die elektronische Aufbewahrung gelten Anforderungen an Übereinstimmung und Lesbarkeit. Prüfen Sie weitere Sonderregeln für Ihre Unterlagen. Die gesetzliche Pflicht ist keine Zusage über die Speicherdauer von EZ@Work.
SECO · Elektronische Aufbewahrung ↗06 / EZ@WORKUnterlagen für Ihre Treuhandstelle
Sammeln Sie erfasste Einnahmen, Ausgaben, Zahlungen und Fragen für Ihre Treuhandstelle. EZ@Work bietet Kunden, Projekte, Aufgaben, Zeiterfassung und Finanzberichte. Ezri unterstützt verfügbare Aktionen; Änderungen erfordern Ihre Freigabe. Die Nutzung hängt vom Tarif ab.
EZ@Work · EzriHier wird keine direkte Verbindung zur ESTV, zu kantonalen Steuerbehörden oder Ausgleichskassen angeboten. Steuererklärungen, MWST-Abrechnungen und automatische Steuer- oder Beitragszahlungen werden nicht zugesichert. EZ@Work wird nicht als vollständige Schweizer Buchhaltungslösung dargestellt.
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Ausgewählte allgemeine Themen, geprüft am 29. Oktober 2026. Prüfen Sie Steuerjahr, Kanton, Rechtsform, Wohnsitz und Sonderfälle mit Ihrer Treuhandstelle. Ezri zeigt fiktive Daten und berechnet keine persönliche Steuer.